Verordnungs- und Richtlinienentwürfe der Kommission, Grünbücher, Weißbücher, Aufforderungen zur Teilnahme an Konsultationsverfahren, Stellungnahmen aus dem Ausschuss der Regionen – das und vieles mehr landet tagtäglich auf den Schreibtischen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltungen. Doch was davon ist wichtig? Woher genau kommen diese Dokumente? Und wie funktioniert diese EU eigentlich?
Europäische Politik ist mittlerweile fest mit der Landes- und Kommunalebene verwoben, und dem Bundesrat sind laut Lissabon-Vertrag Mitwirkungsrechte an der EU-Gesetzgebung garantiert. Um diese Rechte wahrnehmen zu können, bedarf es Kenntnisse, die der beruflichen Praxis standhalten.
Die Vermittlung dieses Wissens ist Ziel der Fortbildungen, die planpolitik seit 2013 jährlich in Thüringen anbietet. In kurzen Planspielen werden das Innenleben der EU-Kommission und das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren erfahrbar. Interaktive Inputs vermitteln die nötigen Fakten rund um Kompetenzverteilung, Institutionen und die Stellung der Bundesländer im System der EU.
Die Fortbildung nimmt den Arbeitsalltag und die beruflichen Hintergründe der Teilnehmenden in den Blick. In Kleingruppen wird erarbeitet, welche individuellen Kompetenzen und institutionellen Voraussetzungen nötig sind, um die europapolitischen Aufgaben erfüllen zu können.
Fakten
Mitarbeiter/innen der Thüringer Landesbehörden
- Wissen über Institutionen der EU, ihre Funktionsweise und ihr Zusammenspiel im Gesetzgebungsverfahren
- Kenntnisse über die Stellung und Kompetenzen der Bundesländer
Thüringer Innenministerium, Referat Ressortübergreifende und -interne Fortbildung
2-3 Tage
15
Tambach-Dietharz
Deutsch
Stimmen
-
Aus der Abschlussevaluation 2017:
"Abwechslungsreiche Veranstaltung, die durch aktuelle Themen interessant und auch durch eigene Erarbeitungen aufbereitet wurde"
"Anhand von aktuellen Problemen der EU werden Basiswissen und Zusammenarbeit von MS und in D erläutert"
"Gute Mischung aus Vortrag und Interaktion"
Besonder hervogehoben wurden die
"gute Vorbereitung der Dozentin" und die "Fachkompetenz und Inhaltssicherheit der Referentin"